
Öffnungszeiten / Anmietung
DDie Anmietung von Räumen in den Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen erfolgt über das Kulturamt der Stadt Troisdorf, Wilhelm-Hamacher-Platz 24, 53840 Troisdorf.
Telefonisch erreichen Sie uns unter (02241) 8005-0 und persönlich zu den Bürozeiten:
Montag und Donnerstag
09.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.30 - 17.00 Uhr
Samstag
09.30 - 13.30 Uhr
Ihre Mietanfrage können Sie gerne auch per E-Mail an: ticketservice@troisdorf.de schicken.
Mietvertrag
Der Mietvertrag ist das gültige Dokument zur Anmietung. Neben der Veranstaltungsdauer, dem Mietpreis, den Kosten für die Abnahme nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO) und der Grundreinigung der Räume, finden Sie hier die "Allgemeinen Mietbedingungen" (insb. der Besonderheiten für die Bürgerhäuser Sieglar (KÜZ) und Spich) und "Fragen zur Brandsicherheit".
Wir empfehlen jedem Mieter den Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht.
Nutzungstag
Die Höhe der Raummiete ist abhängig Wochentag, an dem die Veranstaltung stattfindet. Unterschieden wird zwischen Basis- und Wochenendtagen. Die Raummieten für die Basistage (Montag bis Donnerstag und Sonntagabend) sind z. T. bis zu 20 % günstiger. Veranstaltungstage vor Feiertagen fallen unter den Wochenendtarif. Nebenräume (z.B. Küchen) sowie separate Auf- und Abbautage werden pauschal berechnet.
Nutzungslänge
Der Mietzeitraum beginnt mit dem Betreten des Raumes und endet mit dem Verlassen des Raumes. Zeiten für erforderliche Auf- und Abbauten sowie die Tätigkeiten zum ordnungsgemäßen Hinterlassen der Räume sind in diesem Mietzeitraum enthalten.
Bestuhlung
Die Raummiete bezieht sich auf die jeweils leeren Räumlichkeiten. Die kostenpflichtige Bestuhlung durch die Kultur- und Veranstaltungs GmbH Troisdorf kann gerne übernommen werden. Im Bürgerhaus Sieglar steht zusätzlich eine Bistro-Bestuhlung zur Verfügung. Im Bürgerhaus Troisdorf-Mitte ist der Aufbau einer ansteigenden Bestuhlung gegeben.
TROISDORFER VEREINE
Troisdorfer Vereine sind alle in Troisdorf ansässigen und eingetragenen Vereine. Zum Nachweis muss einmalig eine Kopie der Vereinssatzung sowie ein Beleg über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorgelegt werden. Grundsätzlich gelten alle Regelungen der Anmietung auch für die Troisdorfer Vereine. Unterschiede gibt es vor allem bei der Höhe der jeweiligen Mietpreise sowie in Form einiger Ausnahmeregelungen.
Nutzungstag / Aufbautag
Im Bürgerhaus Spich wird keine Unterscheidung zwischen Basistagen (Montag bis Donnerstag und Sonntagabend) und Wochenendtagen gemacht. Für die Troisdorfer Vereine gilt durchgängig der Basistarif. Fällt der Aufbautag im Bürgerhaus Sieglar auf einen Basistag, so entfällt für die Troisdorfer Vereine in diesem Fall die Pauschale für den Aufbautag.
Bestuhlung
Für die Troisdorfer Vereine besteht die Möglichkeit, den Aufbau und den Abbau der Tische und Stühle (bei unbedingter Einhaltung des Bestuhlungsplanes) auch in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die Aufbauzeit als auch die Abbauzeit zeitlich (im Mietvertrag) festgelegt werden und entsprechend einzuhalten sind. Diese Zeiten fallen nicht in den anzumietenden Zeitraum und sind daher nicht kostenpflichtig.